Existenzgründerzuschuss

Ein Zwei-Phasen-Modell zur Förderung der Existenzgründung hat ab dem 1. August 2006 die bisherigen Regelungen zur Ich-AG und zum Überbrückungsgeld abgelöst. Die neue Existenzgründungsförderung ist in das Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz mit aufgenommen worden.

In den ersten neun Monaten umfasst die Förderung den monatlichen Arbeitslosengeldanspruch und zusätzlich eine Pauschale von 300 Euro pro Monat. Arbeitslose haben einen Anspruch auf diese Förderung. Allerdings soll die Tragfähigkeit der Existenzgründung vor Beginn der Förderung eingehend geprüft werden. Die persönliche Eignung ist eine Fördervoraussetzung. Nach neun Monaten muss der Existenzgründer die Geschäftsfähigkeit und die Tragfähigkeit erneut nachweisen. Die Förderung für den zweiten Zeitraum von sechs Monaten liegt nach Prüfung der Förderungswürdigkeit im Ermessen der Arbeitsvermittler.

Wenn die Prüfung der Förderungswürdigkeit durch die Agentur für Arbeit positiv ausfällt, kann in einer zweiten Phase für weitere sechs Monate eine Pauschale von 300 Euro pro Monat an den Gründer gezahlt werden. Es können aber nur Arbeitslose diese Förderung beantragen und erhalten, die noch mindestens drei Monate Anspruch auf das Arbeitslosengeld haben. Der Anspruch auf das Arbeitslosengeld wird mit dem Fördergeld verrechnet. Wer ohne wichtigen Grund selbst kündigt, erhält für eine Karenzzeit von drei Monaten kein Fördergeld.

Die Bundesregierung hatte mit dem "5. SGB III-Änderungsgesetz" beschlossen, dass die Förderung der Ich-AG zunächst bis Mitte 30.06.2006 verlängert wurde. Danach (ursprünglich sogar zum 01.07.2006) sind Existenzgründerzuschuss und das Überbrückungsgeld zu einer einheitlichen Existenzgründerförderung neu zusammen zu fassen und das Modell der Ich-AG durch neue und andere Instrumente zu ersetzen.

Die Ich-AG (übrigens das sprachliche Unwort des Jahres 2002) war das Synonym für die "kleine" Existenzgründung mit Förderung vom Arbeitsamt. Der kleine Blumenverkauf, der Kurierfahrer und viele andere Ein-Personen-Unternehmen und Minijobs stellen eine "IchAG" dar. Der Existenzgründungs-Zuschuss wird mittlerweile stark nachgefragt. Das alternativ vom Arbeitsamt gezahlte Überbrückungsgeld blieb aber eine echte Alternative.